Schadenfall

Schaden melden

Ob Wasserschaden, Unfall oder Einbruch: So gehen Sie richtig vor – wir helfen bei der Meldung und begleiten Sie bis zur Regulierung durch den Versicherer.

Schaden jetzt melden

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns Ihre Schadenmeldung per E-Mail – am besten gleich mit Fotos und Unterlagen.

Anrufen: +43 660 219 69 48

Schaden per E-Mail melden

Erreichbar Montag – Freitag, 9:00 – 13:00 Uhr. Außerhalb der Bürozeiten schicken Sie uns am besten eine E-Mail – wir melden uns so rasch wie möglich.

Coalesco Standort – Wien 1110

In 4 Schritten zur Schadenmeldung

01.

Sicherheit geht vor

Bringen Sie sich und andere in Sicherheit und verständigen Sie bei Bedarf die Einsatzkräfte. Bei Verletzten, Einbruch oder Diebstahl immer die Polizei rufen.

02.

Schaden begrenzen

Verhindern Sie, dass der Schaden größer wird – etwa Wasser abdrehen oder ein kaputtes Fenster notdürftig abdichten. Das ist auch eine Pflicht gegenüber dem Versicherer.

03.

Dokumentieren

Fotografieren Sie den Schaden, bewahren Sie beschädigte Gegenstände und Belege auf und notieren Sie Datum, Uhrzeit und Hergang. Entsorgen Sie nichts, bevor der Schaden besichtigt oder freigegeben wurde.

04.

Rasch melden

Melden Sie uns den Schaden so schnell wie möglich per Telefon oder E-Mail. Wir leiten die Meldung an den Versicherer weiter und begleiten Sie bis zur Regulierung.

Diese Unterlagen helfen bei der Bearbeitung

Je vollständiger Ihre Meldung, desto schneller kann der Versicherer den Schaden prüfen. Was Sie nicht sofort zur Hand haben, können Sie jederzeit nachreichen.

Bei jedem Schaden

  • Name, Telefonnummer und – falls zur Hand – die Polizzennummer
  • Datum, Uhrzeit, Ort und eine kurze Beschreibung des Hergangs
  • Fotos des Schadens sowie Rechnungen, Kaufbelege oder Kostenvoranschläge

KFZ-Unfall

  • Europäischer Unfallbericht, von beiden Beteiligten unterschrieben
  • Kennzeichen, Name und Versicherung des Unfallgegners, Kontaktdaten von Zeuginnen und Zeugen
  • Fotos der Unfallstelle und der Fahrzeuge

Haushalt & Eigenheim

  • Fotos und Kaufbelege der beschädigten Gegenstände
  • bei Einbruch oder Diebstahl: Bestätigung der Anzeige bei der Polizei
  • bei Wasserschäden: Bericht bzw. Rechnung des Installateurs

Reise

  • Arztberichte und Rechnungen aus dem Ausland
  • bei Storno: Buchungsbestätigung, Stornorechnung und ärztliche Bestätigung
  • bei Gepäckschäden: Schadensbestätigung der Fluglinie bzw. Anzeige bei Diebstahl

Gewerbe & Haftpflicht

  • Beschreibung des Schadens und der betroffenen Betriebsteile
  • bei Haftpflichtfällen: die Ansprüche der geschädigten Person – bitte keine Schuld anerkennen, bevor der Fall mit dem Versicherer geklärt ist

FAQ

Häufige Fragen zum Schadenfall

Was Sie nach einem Schaden beachten sollten – kurz beantwortet.

So rasch wie möglich, sobald Sie davon wissen. Die meisten Versicherungsbedingungen verlangen eine unverzügliche Meldung; bei Einbruch, Diebstahl oder Brand zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei. Eine verspätete Meldung kann den Anspruch gefährden.

Notwendige Sofortmaßnahmen, damit der Schaden nicht größer wird, sind erlaubt und sogar geboten. Beschädigte Gegenstände sollten Sie aber aufbewahren und größere Reparaturen erst nach Rücksprache mit dem Versicherer beauftragen.

Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer müssen Sie nach Möglichkeit dafür sorgen, dass der Schaden nicht größer wird – etwa durch Abdrehen des Wassers. Notwendige Kosten dafür werden in der Regel vom Versicherer ersetzt.

Über die Leistung entscheidet der Versicherer auf Basis Ihres Vertrags. Wir unterstützen Sie bei der Meldung, klären offene Fragen und begleiten Sie bis zur Regulierung.